Allgemeine Information auf Autobahnen

Allgemeine Information auf Autobahnen

Was vielen Verkehrsteilnehmern nicht bewusst ist, die Abschleppdienste dürfen die Rettungsgassen nutzen!

Für Autofahrer, die die Rettungsgasse blockieren, kann ein Verwarnungsgeld erhoben werden.

Nach § 11 Abs. 2 StVO müssen Kraftfahrzeuge auf Autobahnen und Außerortsstraßen bei stockendem Verkehr für die Durchfahrt von Polizei, Feuerwehr und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Fahrbahn eine freie Gasse bilden.

Auch Abschleppfahrzeuge fallen im Sinne des § 11 Abs. 2 StVO unter den Begriff „Hilfsfahrzeuge“.

Daher dient die Bildung der Rettungsgasse auch Abschleppfahrzeugen dazu, die Fahrt zur Unfallstelle zu ermöglichen. „ Es könnte auch ihr Unfall sein.“

Rettungsgasse